HWGV-Newsletter Juni 2021

Liebe Wanderfreundinnen, liebe Wanderfreunde,

die Inzidenzzahlen für die Stadt Kassel sind seit dem 04.06.21 unter den Wert von 50 gesunken. Nachdem dieser Wert hintereinander 5 Tage angehalten hat, treten auch in Kassel mit Erreichen der Stufe 2 ab dem 08.06.21 weitere Lockerungen bei den Coronabeschränkungen ein, worauf wir schon lange warten.

Mannschaftssport und somit der gesamte Sportbetrieb ist nach der Stufe 2 erlaubt. Damit ist auch das Wandern in Gruppen wieder möglich. Der Spessartbund erlaubt z. B. das Wandern in Gruppen bis zu 25 Personen. Der Sauerländische Gebirgsverein konnte unter Beachtung der maßgebenden Landesregelungen sogar jede Gruppenbegrenzung aufheben. Wir müssen jedoch die hessischen Regelungen beachten. Nachdem das Hessische Innenministerium entschieden hat, dass Wandern mit dem Sport gleichzusetzen ist, gelten für uns die Regelungen für den Mannschaftssport.

Die wesentlichen Verbesserungen bestehen somit darin, dass wir wieder mit Gruppen wandern dürfen und auch die Gaststätten wieder im Innenbereich öffnen dürfen. Dabei müssen die Coronaschutzkonzepte der Verbände und Vereine weiterhin beachtet werden.

  1. Der geschäftsführende Vorstande hat nun beschlossen, dass

    am Donnerstag, dem 17.06.21

    wieder mit dem Vereinswandern begonnen wird. Unser Wanderwart Helmut Schramm wird im Laufe dieser Woche alle Gruppensprecher/innen hierüber informieren.

  2. Gruppengröße
    Weil eine große Anzahl von Mitgliedern noch nicht vollständig geimpft wurde, sieht unser Schutzkonzept vor, dass wir vorerst die Wandergruppen auf 20 Personen plus Wanderführer/in begrenzen unter Einbeziehung der Geimpften und Genesenen.
    Soweit bei einer Wandergruppe die Mehrzahl der Teilnehmer noch nicht vollständig geimpft worden ist, wird die Anzahl der Gruppe auf 10 begrenzt plus der Geimpften. Bei kleinen Gruppen unter 20 Personen genügt ein/e Wanderführer/in.

  3. Anmeldung
    Eine vorherige Anmeldung bei dem/der bekannt gegebenen Wanderführer/in ist weiterhin zwingend. Wird die Zahl von 20 überschritten, dann kann eine weitere Gruppe gebildet werden, die sich nicht vermischen darf. Es bedarf dann eines/r weiteren Wanderführer/in und einer getrennten Teilnehmerliste. Der Abstand zwischen den Gruppen soll mindestens 5 Meter betragen.

  4. Genesene Personen
    Als von Corona genesen gilt, wer einen PCR-, PoC-PCR- oder einen anderen Nukleinsäurenachweis besitzt, dessen Testdatum mindestens 28 Tage zurückliegt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Infektion bereits überstanden ist. Der Nachweis darf jedoch nicht älter als 6 Monate sein. Wessen positives Testergebnis länger zurückliegt, gilt nicht mehr als genesen im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und profitiert somit auch nicht von den Erleichterungen.

  5. Kontaktnachverfolgung mit der Teilnehmerliste/Selbstauskunft
    Jede/r Teilnehmer/in hat vor Beginn der Wanderung eine Erklärung unter Verwendung des → Formulars zur Selbstauskunft (zum Download) abzugeben.
    Diese Liste ist von dem/der jeweiligen Wanderführer/in 1 Monat aufzubewahren.

  6. Kontaktdaten der Gäste
    Wenn sich Gäste anmelden, dann ist die Anschrift zu erfragen und die Telefonnummer, die in der Teilnehmerliste einzutragen sind.

  7. Ansage der Wanderführer/innen
    Nach den ausdrücklichen Ausführungen des/der Wanderführer/in dürfen Personen leider nicht mitwandern,
    • bei denen sich in den letzten 14 Tagen grippeähnliche Symptome (Fieber, Schnupfen, trockener Husten, Geschmacksverlust) gezeigt haben oder
    • wenn bei einem Mitglied in deren Haushalt in den letzten 14 Tagen diese Symptome aufgetreten sind oder
    • die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einem bestätigten Coronavirus-Patienten (Covit 19) hatten.

    Trifft dies für eine/n Teilnehmer/in zu, so hat sich diese/r zum Schutz der anderen Teilnehmer vor einer evtl. Corona-Ansteckung entsprechend zu verhalten.

  1. Nachweis der geimpften Mitglieder
    Vollständig geimpfte Mitglieder haben durch Vorlage des Impfausweises nachzuweisen, wann sie zweimal geimpft wurden. Diese Daten sind vom Gruppensprecher/in in eine Übersicht der geimpften Personen für die betreffenden Gruppe einzutragen. Diese Übersicht ist aus Gründen des Datenschutzes vor dem Zugriff Unbefugter sicher aufzubewahren.

  2.  Abstands- und Hygieneregeln beim Wandern
    Was Sie bei einer Wanderung in der Gruppe beachten sollten:
    • Bei der Anmeldung sind zum Nachhalten von Infektionsketten Namen und Kontaktdaten der Teilnehmer sorgsam aufzunehmen.
    • Der Einsatz einer Teilnehmerliste mit Name und Kontaktdaten (einfache Rückverfolgbarkeit) ermöglicht eine schnelle Information, sollte wirklich eine Infektion bekannt werden.
    • Im ÖPNV herrscht Maskenpflicht. Wer keine Maske trägt, muss mit einem Bußgeld von 50 Euro rechnen.

    Folgende Hygieneregeln sind bei den Wanderungen einzuhalten:

    • Wir halten wie in allen anderen Alltagssituationen zu allen anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 Metern.
    • Wir vermeiden gewohnte Begrüßungsrituale, wie Händeschütteln und Umarmungen.
    • Wir niesen oder husten in die Armbeuge. Bei Gebrauch eines Taschentuchs entsorgen wir dieses in einen Mülleimer mit Deckel.
    • Wir halten die Hände vom Gesicht fern und vermeiden, Mund, Nase und Augen zu berühren.
    • Wir waschen uns vor und nach der Wanderung gründlich mit Wasser und Seife die Hände.
    • Wir teilen mit Mitwanderern weder Trinkflaschen, Obst, Müsli-Riegel o. ä.

    Zusätzlich sollten Menschenansammlungen an beliebten Aussichtspunkten zu Stoßzeiten vermieden werden. Sind auf bestimmten Wege viele Menschen unterwegs, ist es ratsam, einen anderen Wanderweg abseits der üblichen Routen einzuschlagen. So lassen sich auch vielleicht neue Eindrücke in der näheren Umgebung sammeln.

  1. In diesem Zusammenhang verweisen wir nochmals auf die Ausführungen in Ziffer 1 des Newsletters Februar 2021, der auch auf den Corona-Wegweiser und die AHA-Regelungen des Deutschen Wanderverbandes aufmerksam macht.
  1. Die Geschäftsstelle des HWGV in der Wilhelmsstraße 19 wird ab 22.06.21 wieder geöffnet.Die zum Verein gehörenden sozialen Kontakte, wie Geburtstags- und Krankenbesuche sind ab 01.07.21 wieder möglich.
  1. Es wird versucht, trotz Absage des 130-jährigen Jubiläums einzelne Wanderungen zum Hohen Gras doch durchzuführen, wenn die Gruppe dies möchte. Dies wird im Einzelnen bekannt gegeben.

Wandertipps für Juni

  1. Unabhängig davon wird Dirk Hankel am Samstag, dem 26.06.21 eine abwechslungsreiche Rundwanderung auf unbekannten Wegen durch den nördlichen Habichtswald führen. Dies ist etwa 15 km lang und beginnt um 9.00 Uhr auf dem Parkplatz am Hohen Gras. Eine Anmeldung ist erforderlich bis zum 25.06.21 um 18.00 Uhr bei Dieter Hankel (Tel. 0561 14541).

  2. Eine Vogelstimmenwanderung durch die Dönche wird am Samstag, dem 19.06.21 um 9.00 Uhr stattfinden. Der Treffpunkt ist auf dem Parkplatz gegenüber dem Westfriedhof. Eine vorherige Anmeldung bis zum 18.06.21 um 18.00 Uhr bei unserem Wanderwart Helmut Schramm (Tel. 056092543) ist erforderlich. Die Führung übernehmen die Naturbeobachter und NABU-Mitglieder Günter Boller und Peter Lorenz.

Freuen wir uns jetzt schon auf die künftigen gemeinsamen Wanderungen.

Kassel, den 08.06.21
Im Namen des Vorstandes
Dieter Hankel
Vorsitzender des HWGV Kassel e.V.