HWGV-Newsletter Februar 2021

Liebe Wanderfreundinnen, liebe Wanderfreunde,

Die Inzidenzzahlen gehen zwar langsam in Deutschland zurück, sie haben aber noch lange nicht flächendeckend den Stand erreicht, der eine spürbare Lockerung der verschiedener Schutzmaßnahmen erlaubt. Bis die Impfungen beim größten Teil der Bevölkerung Wirkungen zeigen, werden noch Monate vergehen. Wir müssen deshalb weiterhin vorsichtig sein und alle geltenden Regelungen zum Schutz der Bevölkerung vor allem auch im privaten Bereich einhalten.

  1. Corona-Wegweiser des Deutschen Wanderverbands
    Der Deutsche Wanderverband hat alle aktuellen Beschlüsse, Verordnungen und Allgemeinverfügungen sowie Durchführungshinweise speziell für Hessen und Empfehlungen über Corona-Schutzmaßnahmen in einem Corona-Wegweiser zusammengefasst, der im Internet nachgelesen werden kann → www.wanderverband.deSobald das Vereinswandern wieder erlaubt wird, werden die dann geltenden Regelungen durch einen weiteren Newsletter des HWGV bekannt gegeben.
  1. Verlängerung des Lockdowns
    Die Ministerpräsidentenrunde hat angesichts der noch unbekannten Verbreitung der noch infektiöseren Mutanten den bestehenden Lockdown zunächst bis zum 07.03.2021 verlängert. Weil nicht kalkulierbar ist, inwieweit die unbekannten Mutanten wieder zu einer Zunahme der Ansteckungen führen könnte, hat die Ministerrunde den Inzidenz-Schwellenwert für evtl. Lockerungen von 50 auf 35 herabgesetzt. Um den Bürgern und Unternehmen Planungsperspektiven zu geben, wollen Bund und Länder weiter an der Entwicklung nächster Schritte für eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen von Kultur, Sport in Gruppen, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe arbeiten. Wenn der Schwellenwert Anfang März erreicht wird und dieser stabil bleiben sollte, was Voraussetzung für eine weitere Lockerung ist, dann muss davon ausgegangen werden, dass dies stufenweise und unter Einhaltung einer Übergangsfrist erfolgen wird.
    Die Erfahrungen haben uns gelehrt, dass sich dies schnell wieder ändern kann, vor allem dann, wenn die hochansteckenden Mutationen sich auch bei uns stark verbreiten sollten, was wir nicht hoffen. Die zunehmende dezentrale Verimpfung auch der 70-jährigen Personen wird uns helfen, dass die Ausbreitung eingedämmt wird. Wir haben auf Grund der Faktoren und Indikatoren guten Grund, Zuversicht und damit auch zunehmend Lebensfreude zu verbreiten.Trotz vorsichtiger Vorzeichen müssen wir, wenn dies auch schwer fällt, noch Geduld aufbringen. Wichtig ist, dass für den Wiederbeginn des Gruppenwandern bzw. Vereinswandern realistische Perspektiven aufgezeigt werden. Bei einem günstigen Verlauf und dem Erreichen eines stabilen Schwellenwertes von 35 und darunter ab Anfang März ist davon auszugehen, dass nicht sofort alle Einschränkungen gelockert werden, sonder wahrscheinlich erst nach einer Übergangszeit ab 20.3. oder sogar zum 01.04.21 auch für den Breiten- und Gruppensport und damit auch für das Gruppen- wandern Lockerungen vorgenommen werden.
    Der geschäftsführende Vorstand wartet deshalb die nächsten Beschlüsse der Ministerpräsidentenrunde mit der Kanzlerin am 03. März ab. Er hat beschlossen, dass es bis dahin bei den bisherigen Regelungen verbleibt. Somit
  2. 1. finden bis auf Weiteres keine Vereinswanderungen statt,
  3. 2. Die Geschäftsstelle des HWGV in der Wilhelmsstraße 19 bleibt ebenfalls geschlossen.
  4. 3. Die zum Vereinsleben gehörenden sozialen Kontakte, wie Geburtstags- und Krankenbesuche sind ebenfalls nicht möglich.
  5. 4. Die geplante Vorstandssitzung findet am 23.03.21 im Hessischen Hof unter der Voraussetzung statt, dass die Gaststätten bis dahin wieder öffnen dürfen. Wegen der umfangreichen Tagesordnung beginnt die Sitzung bereits um 17.00 Uhr.
  6. 5. Wegen der Dringlichkeit tagt der Projektausschuss „Jubiläum Hohes Gras“ bereits am 11.3.21 in unserer Geschäftsstelle.
  7. 6. Die Jahreshauptversammlung wird auf den 14. August 2021 verschoben; sie findet wieder im Bürgerhaus in Ahnatal-Weimar statt.
  1. Unsere neue Vereinskleidung ist abholbereit
    Das Interesse an unserer neuen Vereinskleidung hat alle Erwartungen übertroffen. Es wurden knapp 100 Poloshirts und T-Shirts bestellt. Die Vereinskleidung kann nun in der Geschäftsstelle abgeholt werden, nachdem unserer Wanderwart alle Vorbereitungen getroffen hat. Setzt euch bitte mit unserer stellv. Kassenwartin Heidrun Glebe in Verbindung. Denkt bitte daran, dass die Geschäftsstelle zur Zeit geschlossen ist. Heidrun ist dennoch manchmal in der Geschäftsstelle, so dass man mit ihr einen Termin vereinbaren kann.

  2. Corona-Sonderregelung für den Erhalt des Deutschen Wanderabzeichen in Bronze, Silber oder Gold
    Den aktiven Vereinsmitgliedern ist bekannt, dass der Deutsche Wanderverband regelmäßiges Wandern mit dem Deutschen Wanderabzeichen in Bronze, Silber und Gold belohnt. Mitmachen kann jeder – ob Wandervereinsmitglied oder nicht. Nachstehend wird kurz erläutert, wie jeder Wanderer das Abzeichen erhalten kann.
    Um das Bewegungsabzeichen samt Urkunde am Ende des Jahres 2021 zu bekommen, benötigen Erwachsene über das Jahr hinweg 200 Kilometer, Jugendliche 150 Kilometer und Kinder 100 Kilometer, die in mindestens zehn Einzelwanderungen gelaufen werden. Dabei gelten auch Bewegungsarten wie Schneeschuhwandern, Langlaufen oder Radwandern.
    Beim ersten Mal gibt es das Abzeichen in Bronze, beim dritten Mal in Silber und beim fünften Mal in Gold. Danach gibt es alle fünf Jahre eine weitere goldene Anstecknadel. In jedem Jahr, in dem Sie die Anforderungen erfüllen, erhalten Sie eine Urkunde zur Vorlage bei Ihrer Krankenversicherung.
    Das Deutsche Wanderabzeichen erwirbt man normalerweise über Gruppenwanderungen im Verein. Was aber nun tun, in Corona-Zeiten – wenn Gruppenwanderungen verboten sind? Erlaubt ist Wandern allein, zu zweit oder mit der Familie. Wichtig ist, dass dabei die vor Ort geltenden Corona-Regeln beachtet werden. Der Deutsche Wanderverband (DWV) macht es seit März 2020 möglich, bei Individualwanderungen Kilometer für das Deutsche Wanderabzeichen zu sammeln. Diese Sonderregel wurde für das gesamte Jahr 2021 verlängert. Gewertet werden kann jede einzelne Wanderung bis zu 20 km pro Monat, das gilt für Erwachsene, Jugendliche und Kinder. Für Menschen mit Behinderung gilt jeweils die Hälfte. Das Corona-Sonderblatt zum Deutschen Wanderabzeichen kann von der Webseite www.deutsches-wanderabzeichen.de heruntergeladen werden. Das Extrablatt wird auch in der Geschäftsstelle ausgegeben.
    So geht es: Drucken Sie das Extrablatt aus. Tragen Sie Ihre Wanderungen ein und geben Sie es am Ende des Jahres bei ihrem Wanderverein ab. Sind Sie nicht Mitglied in einem DWV-Wanderverein, können Sie das Sonderblatt direkt an die Geschäftsstelle nach Kassel senden, an Frau Schönfelder: k.schoenfelder@wanderverband.de
    Weitere Einzelheiten zum Erhalt des Deutschen Wanderabzeichen findet man unter → www.deutsches-wanderabzeichen.de/corona-sonderregeln

  3. Gültigkeit der DWV-Mitgliedskarte
    Der Deutsche Wanderverband teilt auf unsere Anfrage Folgendes mit: Bei Einführung der DWV-Mitgliedskarte wurde zwar ein Gültigkeitszeitraum auf die Karten gedruckt, aber da eine Kontrolle und Neuausstellung der Karte mit großen Verwaltungsaufwand verbunden wäre, erkennen wir die Gültigkeit der Karten auch mit abgelaufener Gültigkeit an. Insofern müssen die Karten für Bestandsmitglieder nicht zwangsläufig erneuert werden.

Seid weiterhin vorsichtig und bleibt gesund.

Kassel, den 1202.21
Im Namen des Vorstandes
Dieter Hankel
Vorsitzender des HWGV Kassel e.V.