HWGV-Newsletter Mai 2021

Liebe Wanderfreundinnen, liebe Wanderfreunde,

viele Inzidenzzahlen sinken seit einiger Zeit in Deutschland und Hessen kontinuierlich. Dieser Trend scheint auch weiter anzuhalten.
Wirksame Lockerungen treten jedoch erst ein, nachdem die Inzidenzzahl 100 unterschritten und damit die Bundesnotbremse aufgehoben wird. Die Stufe 2 der Lockerungen greift, wenn die Inzidenzzahl 14 Tage lang andauernd unter 100 bleibt. Wird bereits eine Inzidenzzahl unter 50 erreicht, dann verkürzt sich die Frist auf 5 Tage.

Auf Grund dieser Ausgangslage müssen wir uns noch etwas gedulden, weil wir wissen, dass vermeintlich gute Werte allein durch einen oder zwei Hotspots im Kreisgebiet sich schnell wieder umkehren können.
Deshalb stehen Vorsicht und Achtsamkeit weiterhin an erster Stelle. Die AHA-L Regelungen (Abstand, Hygiene, Alltag mit Maske, Lüften) müssen immer beachtet werden. Mit Sicherheit können zur Zeit keine stabilen Prognosen abgegeben werden. Das sieht auch der Deutsche Wanderverband so. 

  1. Bei einer Inzidenz unter 100 gelten für uns die rechtlichen Regelungen des Landes Hessen und die Allgemeinverfügungen der Kommunen. Für das Wanderwesen gibt es keine spezielle Vorschriften, vielmehr fällt das Wandern nach den Anordnungen des Hessischen Innenmisters unter den Sportbetrieb. Dabei ist zu unterscheiden zwischen dem Individualsport einzelner Personen und einem kontaktlosen Mannschaftssport, dazu gehört auch Gruppensport oder vergleichsweise das Wandern in Gruppen.

  2. Wenn dies erlaubt ist, muss jeder Verein oder eine Institution ein spezielles Hygienekonzept erstellen, dass zwingend zu beachten ist. In diesem Fall würde dann der Coronawegweiser des DWV und das in Ziffer 1 des Newsletters 2-20 festgelegte Hygienekonzept des HWGV gelten mit der Maßgabe, dass jedes nicht vollständig geimpfte oder genese Mitglied diese Erklärung vor jeder Wanderung abgeben muss. Erforderlich ist auch immer eine vorherige Anmeldung, solange eine Gruppenbegrenzung gilt, und auch das Auszufüllen der Meldeliste zur Kontaktverfolgung. Es genügt nicht, dass der/die Wanderführer/in vor der Wanderung eine entsprechende Ansage abgibt, weil dies in der Vergangenheit nicht immer befolgt und dies auch oft nicht ernst genommen wurde.

  3. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass bei einem Inzidenzwert unter 100 nur vollständig Geimpfte und genesene Personen als Gruppe privat wandern dürfen. In dieser Gruppe dürfen höchstens 2 weitere ungeimpfte oder nur einmal geimpfte Personen mitwandern.

  4. Da bei privaten Gruppenwanderung eine Person einladen wird, sollte diese aus Haftungsgründen in einer Liste eine Erklärung aller mitwandernden Personen aufnehmen, dass diese vollständig geimpft wurden.
  1. Angesichts der bisherigen Inzidenzstandes hat der geschäftsführende Vorstand zum Schutz der Gesundheit aller folgendes beschlossen:
  2. 1. Bis auf Weiteres dürfen leider weiterhin keine Vereinswanderungen stattfinden.
  3. 2. Die Geschäftsstelle des HWGV in der Wilhelmsstraße 19 bleibt weiterhin geschlossen.
  4. 3. Die zum Verein gehörenden sozialen Kontakte, wie Geburtstags- und Krankenbesuche sind immer noch nicht möglich.
  1. Sobald die Voraussetzungen das Vereinswandern wieder erlauben, wird dies kurzfristig bekannt gegeben. Dies wird nach vorsichtigen Einschätzungen vor dem 20.06.21 nicht der Fall sein. Insoweit können die einzelnen Gruppen entsprechend zeitlich disponieren.
    Das bedeutet, dass auch folgende Wanderungen ausfallen müssen:
  2. 1. die Entdeckertour am 06.06.21 in das Lipper Land
  3. 2. die Mehrtagewanderung auf dem Westerwaldsteig vom 28.07. bis 05.08.21

Die 3-Tage-Wanderung durch Südthüringen und die 3-Tagewanderung durch den Vogelsberg wurden auf den Spätsommer/Herbst verschoben:

Es wird versucht, trotz Absage des 130-jährigen Jubiläums einzelne Wanderungen zum Hohen Gras doch durchzuführen, wenn die Voraussetzungen hierfür gegeben sind und die Gruppe dies möchte. Dies wird im Einzelnen bekannt gegeben. Eine Vogelstimmenwanderung durch die Dönche wird am Samstag, dem 19.06.21 um 9.00 Uhr stattfinden. Der Treffpunkt ist auf dem Parkplatz gegenüber dem Westfriedhof.

Freuen wir uns jetzt schon auf die künftigen gemeinsamen Wanderungen.

Kassel, den 25.05.21
Im Namen des Vorstandes
Dieter Hankel
Vorsitzender des HWGV Kassel e.V.

Zusatz für diese Fassung:
Diese Newsletter wurde von dem geschäftsführenden Vorstand und dem Wanderwart Helmut Schramm am 25.05.21 beschlossen mit der Maßgabe, dass die bisherigen Formulierungen, die einen Test zum Inhalt hatten, von mir nachträglich nach erneuter sorgfältiger Prüfung in diesem Newsletter gestrichen wurden, weil der Sachverhalt eines Tests im Zusammenhang mit dem Vereins- und Gruppenwandern nicht unmittelbar relevant ist. Dies spielt nur beim Besuch von Gaststätten und Geschäften eine Rolle, was jedoch momentan beim Wandern außer Betracht zu lassen ist. Ich habe diese Änderung wegen der Dringlichkeit kurzerhand vorgenommen und eine stillschweigende Zustimmung der Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes vorausgesetzt.