HWGV-Newsletter Juni 2020

Liebe Wanderfreundinnen, liebe Wanderfreunde,

wie geplant hat unsere „AG Zukunft“ einen Maßnahmenkatalog erarbeitet, der dem Vorstand und Beirat in der nächsten Sitzung Ende Juli 2020 zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

Zu den Maßnahmen gehört auch die Verbesserung des vereinsinternen Informationsflusses. Deshalb übersenden wir Ihnen/Euch in regelmäßigen Abständen unseren HWGV-Newsletter mit wichtigen und aktuellen Informationen. Diese werden darüberhinaus im Hessischen Gebirgsboten veröffentlicht. Als PDF zum Ausdrucken steht der Text hier bereit: HWGV-Newsletter Juni 2020.

Wichtige Informationen für Wandergruppen

  1. Der Landesverband Hessen der Deutschen Gebirgs-und Wandervereine teilte mit Rundbrief vom 11.05.20 mit, dass der Hessische Innenminister entschieden hat, dass unter Beachtung der maßgebenden Abstands- und Hygieneregelungen ab sofort wieder Vereine mit ihren Gruppen wandern können. Dies wurde dem Vereinsvorsitzenden auf entsprechende Anfrage vom zuständigen Referenten des Hessischen Innenministerium am 31.05.20 nochmals ausdrücklich bestätigt.
  2. Wegen der nach wie vor bestehenden Ansteckungsgefahr durch das Coronavirus finden allerdings gem. Beschluss des Vorstandes bis zum 30.06.20 keine Vereinswanderungen statt. Bis Mitte Juni werden weitere Informationen bekannt gegeben, unter welchen Voraussetzungen ab 01.07.20 wieder mit unserem Verein gewandert werden kann.
  3. Es steht jetzt schon fest, dass im Rahmen der für das Vereinswandern festgelegten und empfohlenen Vorsichtsmaßnahmen verschiedene Hygiene – und Abstandsregelungen zu beachten und einzuhalten sind, die noch bekannt gegeben werden. Je kleiner die Wandergruppe sind, umso besser kann die Einhaltung des Abstandsgebotes gewährleistet werden. Vor diesem Hintergrund hat der Deutsche Wanderverband empfohlen, dass bis auf Weiteres die Größe der Wandergruppe auf 12 Personen (inklusive der Wanderführer) beschränkt wird. Aus diesem Grund ist auch immer eine vorherige Anmeldung beim dem/der Wanderführer/in zwingend notwendig, auch wegen der eingeschränkten Platzzahl in den Gasthäusern, falls man einkehren möchte. Eine vorherige Anmeldung ist grundsätzlich auch bei einer Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwecks Lösen eines Großgruppentickets erforderlich.
  4. Was die Gruppengröße betrifft, warten wir ab, inwieweit diese Beschränkung in der nächsten Zeit gelockert wird. Es wäre auch denkbar, wenn man aus einer größeren Anzahl von Teilnehmern zwei Gruppen bildet, die dann allerdings getrennt von je einem/einer Wanderführer/in und einem größerem Abstand geführt werden müssen und sich unterwegs nicht vermischen dürfen. Dies ist dann auch durch getrennte Teilnehmerlisten so zu dokumentieren und dem Wanderwart mitzuteilen, weil dadurch das Wanderprogramm des Vereins erweitert wird. Weil die Anzahl der Wanderer je Gruppe sich stark reduziert, ist es vertretbar, dass in diesem Fällen nur ein/e Wanderführer/in eingesetzt wird. Diese Konstellation ist lt. den Richtlinien möglich.
  5. Ungeachtet der eingeschränkten Personenzahl beim Vereinswandern können jetzt schon privat maximal Personen von 2 Hausständen zusammen wandern. Dies Auflage sollte im eigenen Interesse unbedingt eingehalten werden, um Ansteckungen und Risiken wegen einer evtl. Haftung zu vermeiden.
  6. Jede/r Wanderführer/in weist zu Beginn einer Wanderung im Rahmen der Begrüßung ausdrücklich darauf hin, dass Personen leider nicht mitwandern können, bei denen sich in den letzten 14 Tagen grippeähnliche Symptome (Fieber, Schnupfen, trockener Husten, Geschmacksverlust) gezeigt haben oder wenn bei einem Mitglied in deren Haushalt in den letzten 14 Tagen diese Symptome aufgetreten sind oder die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einem bestätigten Coronavirus-Patienten (Covit 19) hatten. Ob diese Auskünfte von den Teilnehmern im Rahmen einer Selbstauskunft (auf freiwilliger Basis) unter Verwendung eines bestimmten Vordrucks erfragt werden dürfen, wird zur Zeit noch vom Hessischen Datenschutzbeauftragten geprüft.

Einkehr in Gaststätten

  1. Unsere beliebte Waldgaststätte Hohes Gras ist ab 15.05.20 wieder geöffnet und freut sich über jeden privaten Besuch, ab 01.07.20 auch von unseren Wandergruppen. Die Abstandsregelung von 1,50 m pro Person verschiedener Hausstände bleibt bis auf Weiteres bestehen. Die 5 qm Beschränkung ist seit 28.05.20 weggefallen.
  2. Auch unsere Vereinsgaststätte, der „Hessische Hof“ in Kassel-Waldau gehört zu den wenigen Gaststätten, die trotz der allgemeinen Conora-bedingten Einschränkungen genügend Plätze für die Einkehr von Wandergruppen zur Verfügung stellen kann und bei gutem Wetter auch im gemütlichen Biergarten sitzen kann.
  3. Sämtliche Teilnehmer an der Wanderung sind – wie bisher – unter Verwendung der üblichen Vordrucke in eine Teilnehmerliste (Vor- und Zuname) auch wegen einer Nachverfolgung einer evtl. Infektionskette einzutragen. Dies gilt auch für Gastwanderer, die außerdem ihre Anschrift und ihre Telefonnummer mit angeben müssen.
  4. Außerdem muss beim Besuch einer Gaststätte gem. § 4, Abs. 2, Ziffer 3 Buchstabe d) der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung vom 7. Mai 2020 von jedem Gast unter Verwendung des vorgeschriebenen Vordrucks ein sog. Datenerfassungsbogen zwecks Nachverfolgung einer evtl. Infektionskette ausgefüllt werden (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, Datum). Die Uhrzeit, zu der das Lokal betreten und verlassen, wird vom Personal der Gaststätte eingetragen. Dieser Vordruck kann von der Website www.dehogahessen.de heruntergeladen werden. Unsere Geschäftsstelle hat diese Vordrucke auch für Sie vorrätig.
  5. Dieser Datenerfassungsbogen, der von der Gaststätte aufbewahrt wird, sollte aus organisatorischen Gründen bereits zu Hause, auf jeden Fall vor Beginn der Wanderung ausgefüllt werden und unterschrieben vorliegen. Die rechte Seite des Formulars wird von der Gaststätte ausgefüllt. Die zweite Ausfertigung ist zur Aufbewahrung für den Gast gedacht. Jede/r Wanderführer/in entscheidet, welchen Verfahrensweg er/sie wählt und für zweckmäßig hält.
  6. Bis Mitte Juni 2020 erhalten alle Wanderer unseres Vereins eine umfassende Zusammenfassung aller vom Bund und der Hessischen Landesregierung erlassenen relevanten aktuellen Regelungen (siehe Ziffern 1 und 2). Diese sind von allen zu beachten und einzuhalten. Dabei ist es auch möglich, dass der Datenerfassungsbogen noch weitere Daten zum aktuellen gesundheitlichen Zustand enthält, wenn hiergegen aus datenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken bestehen (siehe auch Ziffer 5).
    Diese Handlungsanweisungen sind auch den Gastwanderern auszuhändigen.

Verschiedenes

  1. Die Umstrukturierung und Optimierung unserer Internetplattform macht gute Fortschritte. Die neue Website www.hwgv-kassel.de (in der Einführungsphase wp.hwgv-kassel.de) wird zum 01.07.20 freigegeben.
  2. Das 130-jährige Jubiläum auf dem Hohen Gras wird wegen der Corona-Krise verschoben und findet im nächsten Jahr vom 19.06.-27.06.2021 statt.
  3. Die Qualitätssicherung bei dem Panoramawanderweg Kassel-Steig und alle erforderlichen Nachbesserungen werden von den Wegepaten bis Mitte Juni abgeschlossen.
  4. Der Wanderführer „Kassel-Steig“ wird in der 2. Jahreshälfte neu aufgelegt.
  5. Das Projekt Stadtwanderweg Kassel-Süd läuft planmäßig weiter. Der neue Wanderweg soll in der zweiten Septemberhälfte eröffnet werden unter der Voraussetzung, dass die Abstandsregelungen und sonstigen Beschränkungen gelockert werden.
  6. Die Stadt Kassel hat entschieden, dass der 8. Kassel-Wandertag in diesem Jahr wegen der noch bestehenden Corona-bedingten Beschränkungen leider ausfallen muss. An welchem Tag im September die Veranstaltung im nächsten Jahr stattfinden wird, steht noch nicht fest.
  7. Die am 09.05.20 ausgefallene Jahreshauptversammlung wurde auf Samstag, dem 15.08.20 verlegt und findet im Bürgerhaus in Ahnatal-Weimar statt. Die Einladung wird in dieser Ausgabe des Hessischen Gebirgsboten veröffentlicht.
  8. Die Vorstandssitzung am 16.06.20 wird ebenfalls ausfallen. Alle wichtigen Beschlüsse werden in der nächsten Vorstands-und Beiratssitzung am 28.07.20 gefasst.
  9. Unser Beiratsmitglied Christa Jäger hat sich erfreulicherweise bereit erklärt, zusammen mit der Mitgliederverwaltung künftig auch den Geschäftsstellendienst mit wahrzunehmen.
  10. Die bisheriger Damenwandergruppe 3 trägt jetzt die Bezeichnung Damenwandergruppe 2, nachdem die bisherige Damenwandergruppe 2 im Rahmen der Umstrukturierung als „Mittwochsgruppe “ geführt wird.
  11. Unser Beiratsmitglied Wolfgang Rödding wird erfreulicherweise den aus Altersgründen ausgeschiedenen Wegepaten für den Kassel-Steig Frieder Hobein ablösen.
  12. Der Maßnahmenkatalog der „AG Zukunft“ sieht auch vor, dass ein filmisches Porträt über unseren Verein produziert werden soll, mit dem sich der HWGV Kassel künftig öffentlich noch wirksamer präsentieren kann. Dies ist ein wichtiges Projekt im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Der Film soll im Juni nächsten Jahr zum Jubiläumsfest auf dem Hohen Gras vorgeführt werden.
  13. Die neue Satzung des HWGV wurde vom Amtsgericht Kassel in das Vereinsregister eingetragen. Jedes A- Mitglied erhält im Dezember d. Js. mit der sog. Weihnachtspost ein Druckexemplar.
  14. Die Neuauflage des Handbuchs für Wanderführer wird in der 2. Jahreshälfte ausgegeben.

Wir hoffen, dass schrittweise weitere Lockerungen erfolgen und sich das öffentliche Leben wieder langsam normalisiert. Bleibt vor allem gesund.

Kassel, den 04.06.20
Dieter Hankel
Vorsitzender des HWGV Kassel e.V.